Der Weg zur Physiotherapie

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, die stellt der Hausarzt*in oder Facharzt*in aus. 

Bitte lassen Sie die Verordnung vorher von Ihrer Krankenkasse bewilligen, dann ist gewährleistet, dass Sie Kostenerstattung erhalten (ÖGK und BVAEB muss nicht bewilligt werden!)

Wir vereinbaren dann gemeinsam einen ersten Termin. Bitte beachten Sie, dass zum ersten Kennenlernen auch eine umfangreiche Anamnese und physiotherapeutische Befundung gehört, nur dann kann ich Ihnen auch kompetent weiterhelfen. Bitte bringen Sie neben der ärztlichen Verordnung auch vorliegende Befunde, Röntgenbilder oder ähnliches mit (auch ältere Befunde). Außerdem würde ich Sie bitten ein großes Handtuch oder Leintuch mitzubringen um unnötigen Müll zu vermeiden.

Sollte es nötig sein Hausbesuche bei Ihnen abzuhalten, muss auch dieses auf der Verordnung stehen - und vorher von der Krankenkasse bewilligt werden (außer ÖGK und BVAEB)!

Weiteres auch in den AGB des Behandlungsvertrages nachzulesen.

Wahltherapie

Als Wahltherapeutin habe ich keine Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen. 

"PT 02", 45 min Physiotherapie kosten 81,-€

Das heißt Sie zahlen am Ende der Behandlungsserie die Honorarnote und können diese dann mit der Zahlungsbestätigung und ärzlicher Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es werden dann, z.B. bei der ÖGK, 80% des Kassentarifes (derzeit 44,33€) zurückerstattet. Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese oft restliche Kosten.